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AGB

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Die nachfolgenden AGB gelten für alle der (nachfolgend als Vermieter genannt) erteilten Aufträge. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote vom Vermieter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen durchgeführt. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Eine erneute Vereinbarung erfolgt daher nicht. Durch die Bestellung erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen an.

Für die Zeit des gebuchten Events ist die Nutzung der Fotobox in vollem Umfang möglich. Eine Nutzung des Systems oder der Systemkomponenten außerhalb des gebuchten Zwecks ist untersagt. Ebenso ist der Zugriff auf die Rechnerhardware untersagt. Jede unbefugte Nutzung wird in vollem Umfang nachberechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Benutzung des Systems durch Kinder ist aus Sicherheitsgründen lediglich unter Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

 

1. ANFORDERUNGEN AN DEN VERANTALTUNGSORT

 

Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der Fotobox und einen fehlerfreien Gebrauch während der Veranstaltung zu gewährleisten.

 

Am Veranstaltungsort wird ein Areal von mindestens 2,5 X 2,5 Meter für die Aufstellung der Fotobox freigehalten. Dieses Areal hat die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:

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  • Es steht ein separater Stromanschluss mit eigenem Stromkreis in unmittelbarer Nähe (<5m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ, Catering, etc.) genutzt wird.

  • Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Mieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs die in der Nähe der Fotobox stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf das Fotobox-Set kommt.

  • Der Boden ist eben und ermöglicht so das sichere Aufstellen der Fotobox.

  • Das Areal ist von Witterungseinflüssen, welche die Technik der Fotobox schädigen könnten (Wind, Regen, etc.), geschützt.

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Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen der Fotobox und der Erstellung von Fotografien durch die Fotobox zustimmen.

 

 

2. LIEFERUNG UND AUFBAU DER FOTOBOX

 

Der Vermieter liefert die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt an den Veranstaltungsort, stellt es ordnungsgemäß am Veranstaltungsort auf und testet die Funktionsfähigkeit der Anlage. Der Mieter informiert den Vermieter in diesem Fall im Vorfeld über Besonderheiten, welche den Aufbau der Fotobox beeinflussen können, wie zum Beispiel das Stockwerk, in welches die Fotobox vor dem Aufbau verschafft werden muss, bestehende Möglichkeit einer Internetverbindung, weite Wege vom Parkplatz zum Aufstellort oder dergleichen.

 

 

3. PFLICHTEN DES VERMIETERS

 

Der Vermieter ist erst dann terminlich an das festgelegte Veranstaltungsdatum gebunden, wenn diese Vereinbarung ihm in seitens des Mieters unterzeichneter Form vorliegt.  Abhängig von den vertraglich getroffenen Vereinbarungen richtet sich die Verteilung der Pflichten während der Veranstaltung nach den beiden nachfolgenden Unterpunkten.

  1. HAFTUNG DES VERMIETERS

 

Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Mieter aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Der Ersatz eines Schadens zugunsten des Mieters ist von vornherein auf das vertraglich vereinbarte Gesamtentgelt für die Fotobox-Vermietung nach diesem Vertrag beschränkt.

 

 

4. HAFTUNG DES MIETERS

 

Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für jegliche Beschädigung, Verschmutzung oder anderweitige Beeinträchtigung der Fotobox während der Dauer der Zurverfügungstellung.

 

Die Haftung des Mieters erstreckt sich insbesondere auf

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  • Schäden, welche durch Teilnehmer der Veranstaltung herbeigeführt werden.

  • Schäden an der gesamten Fotobox (technische Teile, Verkleidung, Rahmen, Anbauteile, etc.) oder fehlende Teile

  • Schäden an übergebenen Utensilien oder fehlende Utensilien

  • Diebstahl des gesamten Fotobox oder Teilen davon sowie von Utensilien

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Der Mieter haftet dem Vermieter auch auf Schäden, die dadurch entstehen, dass die Fotobox nach der Veranstaltung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, zu spät bei dem Vermieter eingeht. Es wird klargestellt, dass, sofern nichts anderes vereinbart ist, weder die Fotobox noch übergebene Utensilien vom Vermieter versichert sind. Es obliegt der Sorgfalt des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden abdeckt. Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter aufgetretene Schäden unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, welche ein sich Ausbreiten der Schäden zu verhindern erforderlich sind. Wird die Fotobox während der Veranstaltung beschädigt, ist der Vermieter zur unverzüglichen Abholung der Fotobox berechtigt, wenn weitere Schäden oder die weitere Verschlechterung der Fotobox aufgrund bereits eingetretener Schäden drohen. Der Mieter wird dadurch nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit.

 

 

5. ENTSTANDENES BILDMATERIAL / ABZÜGE / BILDRECHTE

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Sofern vereinbart, können die Teilnehmer der Veranstaltung nachträglich über eine seitens des Vermieters zur Verfügung gestellte Online-Galerie entstandenes Bildmaterial, welche mittels der Fotobox auf der Veranstaltung erstellt wurde, sichten und downloaden. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass dies sowie auch die Aufnahmen von Personen unter Verwendung der Fotobox sowohl dem Urheberrecht als auch dem Persönlichkeitsrecht unterliegt. Der Vermieter stellt jeweils nur die technischen Mittel zur Verfügung und haftet in diesem Zusammenhang in keiner Hinsicht für irgendwelche Bildinhalte unter den voranstehenden rechtlichen Aspekten. Daneben trägt der Vermieter auch keine Verantwortung für rechtswidrige Aufnahmen, die mit der Fotobox erstellt werden (z.B. pornografische oder ehrverletzende Aufnahmen, etc.). Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung der Fotobox und den Umgang mit erstellten Aufnahmen keinerlei Rechtsverletzungen im Voranstehenden Umfang begangen werden und haftet bei der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang. Sollten Dritte dennoch aufgrund vermeintlicher Rechtsverletzungen durch den Vermieter an diesen herantreten, so verpflichtet sich der Mieter, diesen von daraus entstehenden Kosten (insbesondere auch den Kosten einer nötigen Rechtsverteidigung) freizuhalten. Falls der Mieter hier einen Aushang an der Fotobox während der Veranstaltung wünscht, auf welchem die Teilnehmer der Veranstaltung klar auf die bestehende Rechtesituation hingewiesen werden, so hat er dies dem Vermieter ausdrücklich mitzuteilen. Sofern es dem Vermieter gestattet sein soll, die entstandenen Aufnahmen in Teilen zu Zwecken der Eigenwerbung für die Fotobox-Vermietung zu verwenden, wir der Vermieter dies durch einen deutlich sichtbaren Aushang an der Fotobox während der Veranstaltung kenntlich machen oder die Einwilligung abgebildeter Personen für den Einzelfall einholen. Der Mieter gestattet dem Vermieter bei gewerblichen Veranstaltungen die Verwendung seines Firmennamens und Logos als Referenz für den Vermieter.

 

 

6. PREISE / ZAHLUNG

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Der vereinbarte Preis bezieht sich auf die Vermietung der Fotobox und etwaige Nebenleistungen nach diesem Vertrag.

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Vermieter berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

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  • Absage durch den Mieter bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung = 40% der veranschlagten Kosten

  • Absage durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung = 60% der veranschlagten Kosten

  • Absage durch den Mieter bis zu bis 1 Tag vor der Veranstaltung = 90% der veranschlagten Kosten

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Sollte Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen (Covid-19) die Ausführung des Events nicht möglich sein,

ist eine kostenlose Umbuchung auf einen neuen Termin möglich. 

 

Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.

Rechnungen des Vermieters sind, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, im Voraus oder am Tag der Veranstaltung bei Aufbau der Fotobox fällig.

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  • Vorkasse per Überweisung: Die Rechnung wird Ihnen zusammen mit der Auftragsbestätigung zugeschickt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

  • Zahlbar in BAR bei Aufbau.

  • Auf Rechnung: Diese Option steht ausschließlich Behörden und Firmenkunden zur Verfügung.

 

 

7. GELTENDES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL / GERICHTSSTAND

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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hennef.

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